Teilzeit & Frauen

Teilzeitarbeitende oder Menschen mit tieferen Einkommen werden in der heutigen beruflichen Vorsorge benachteiligt; teilweise sogar ganz ausgeschlossen.

Betroffen davon sind zum überwiegenden Teil Frauen. Weil sie noch immer einen grösseren Teil an familiärer Arbeit gerade mit Kindern übernehmen.

Die BVG-Reform bekämpft diese Ungerechtigkeit. Auch deshalb unterstützen Alliance F, der Zusammenschluss der Politikerinnen in der Schweiz, und SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die Reform.

Dank der BVG-Reform wird ein ganz wichtiger Teil unserer Altersvorsorge, die Pensionskassen, der heutigen Arbeitswelt angepasst, zu Gunsten von Teilzeitbeschäftigten, von Frauen und von Menschen mit tieferem Einkommen. 

Mehr Gerechtigkeit für Teilzeitbeschäftigte

So profitieren Teilzeitangestellte

Teilzeitbeschäftigte, darunter oftmals Frauen, sind in der heutigen Altersvorsorge benachteiligt. Die BVG-Reform 2024 schafft Abhilfe, indem sie die Eintrittsschwelle anpasst und damit mehr Menschen Zugang zur Pensionskasse ermöglicht. Die Reform stärkt die finanzielle Sicherheit für jene, die bisher aussen vor waren.

Das Wichtigste auf einen Blick für Teilzeit & Frauen

Erfahren Sie mehr
Zwei schwarze Pfeile auf weissem Hintergrund, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen.

Dies ist ein Absatz. Durch das Schreiben in Absätzen können Besucher schnell und einfach finden, wonach sie suchen.

Dies ist ein Absatz. Durch das Schreiben in Absätzen können Besucher schnell und einfach finden, wonach sie suchen.

Erfahren Sie mehr
Zwei schwarze Pfeile auf weissem Hintergrund, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen.

Verbesserung für Teilzeit


Gerade Frauen arbeiten häufig Teilzeit, je nach persönlicher Situation auch in tiefen Arbeitspensen. Oft liegt der Grund dafür in der Tatsache, dass sich Frauen noch immer stärker in der Erziehung der Kinder engagieren als ihre männlichen Partner. Das heutige BVG-System aber kommt aus einer Zeit, als Teilzeitarbeit noch nicht so weit verbreitet war.


Deshalb wird Teilzeitarbeit im heutigen BVG zu wenig wertgeschätzt, teilweise sogar "abgestraft". Das betrifft, wie dargelegt, Frauen weit mehr als Männer.


Die BVG-Reform bringt wesentliche Verbesserungen für die Teilzeitbeschäftigten. Dies wird erreicht durch eine Herabsetzung der sogenannten Eintrittsschwelle: Bisher muss jede und jeder, der in den Genuss einer Pensionskassen-Versicherung kommen will, bei einem einzelnen Arbeitgeber mindestens 22'050 Franken jährlich verdienen. Neu genügen 19'845 Franken jährlich.


Was nach wenig tönt, hat dennoch enorme Auswirkungen: Alleine dieser Teil der BVG-Reform bewirkt, dass neu rund 70'000 Menschen – vornehmlich Frauen – von einer Pensionskasse profitieren. Und neu die Arbeitgeber diesen Menschen auch einen Rentenanteil finanzieren müssen.


Das ist einer der Gründe, weshalb SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zusammen mit fast allen Wirtschaftsverbänden die BVG-Reform unterstützt. 

© Bundeskanzlei / Béatrice Devènes

Verbesserung für Mehrfachangestellte


Menschen, die mehrere Anstellungen haben – mit jeweils entsprechend tiefen Einzellöhnen – profitieren ebenfalls von diesem Teil der BVG-Reform.


Es sind nochmals 30'000 Arbeitsverhältnisse, welche dank der BVG-Reform neu zu einer Pensionskassen-Rente kommen. 

Erfahren Sie mehr
Zwei schwarze Pfeile auf weissem Hintergrund, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen.

Dies ist ein Absatz. Durch das Schreiben in Absätzen können Besucher schnell und einfach finden, wonach sie suchen.

Dies ist ein Absatz. Durch das Schreiben in Absätzen können Besucher schnell und einfach finden, wonach sie suchen.

Erfahren Sie mehr
Zwei schwarze Pfeile auf weissem Hintergrund, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen.

Senkung des sog. Koordinationsabzuges zugunsten von tiefen Einkommen


Dank der BVG-Reform beträgt der Koordinationsabzug neu einfach 20 % des AHV-Lohns. Dieser Koordinationsabzug ist heute so hoch, dass gerade Wenigverdienende nur eine spärliche BVG-Rente erhalten. Das gilt auch, wenn man zwei oder drei Einkommen hat (Mehrfacheinkommen), denn der Abzug gilt für jedes einzelne Einkommen.

Dank der BVG Reform wird gerade bei tiefen Einkommen ein viel höherer Lohnanteil der Pensionskasse zugerechnet. Was wiederum eine höhere Rente im Alter bedeutet.


Obwohl bereits viele Pensionskassen den Koordinationsabzug tiefer ansetzen als den heute gültigen 25'725 Franken oder sogar im Sinne der Versicherten ganz darauf verzichten, können von diesem Teil der Reform noch immer über 900'000 Menschen profitieren!

Erfahren Sie mehr
Zwei schwarze Pfeile auf weissem Hintergrund, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen.

Dies ist ein Absatz. Durch das Schreiben in Absätzen können Besucher schnell und einfach finden, wonach sie suchen.

Dies ist ein Absatz. Durch das Schreiben in Absätzen können Besucher schnell und einfach finden, wonach sie suchen.

Erfahren Sie mehr
Zwei schwarze Pfeile auf weissem Hintergrund, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen.

Erwerbstätige sind heute zu hoch belastet


Das Rentenversprechen in der 2. Säule hält mit der steigenden Lebenserwartung nicht mehr mit. Deshalb kommt es immer wieder zur Umverteilung von Erwerbstätigen zu bereits pensionierten Menschen.


Mit der Senkung des sogenannten Umwandlungssatzes von 6,8 % auf 6 % wird das endlich gestoppt und der Generationenvertrag wieder hergestellt. Dennoch werden bestehende Renten nicht angerührt!

Senkung des Umwandlungssatzes - ist das wirklich schlimm?


Nein, die allermeisten Angestellten betrifft das nicht wirklich. Nach Berechnungen des Bundes sind sogar bloss ca. 15 % der heute Erwerbstätigen im Alter theoretisch (!) betroffen.


➜ Weshalb das so ist, lesen Sie hier.

Share by: