Jüngere Arbeitnehmende

Seit vielen Jahren müssen Pensionskassen teilweise mehr Rente ausbezahlen an Menschen, die bereits pensioniert sind, als diese je einbezahlt hatten. Das ist so, weil die Lebenserwartung ständig zunimmt. 

Dazu mussten sich Pensionskassen teilweise beim Guthaben der aktiv arbeitenden Generation bedienen. Diese Umverteilung von Jung zu Alt ist in der 2. Säule aber nicht vorgesehen. Dieses Umverteilungsprinzip ist eigentlich nur in der AHV vorgesehen.

Die BVG-Reform korrigiert diesen Bruch mit dem Generationenvertrag endlich und macht auch die 2. Säule fit für die Ansprüche der arbeitenden und der jüngeren Generation. Denn in der Pensionskasse spart jede und jeder für sich selber.

Die BVG-Reform bringt zudem auch Neuerungen, welche flexibles Arbeiten und Teilzeitarbeit begünstigen. So wird die neue Arbeitswelt gerade der jüngeren Generation viel besser mit Renten der beruflichen Vorsorge verknüpft. Und Arbeitgeber zahlen mit. 

Generationengerechtigkeit wiederherstellen

Sicherung der Altersvorsorge für die junge Generation

Der Generationenvertrag wurde in der 2. Säule durch Umverteilungen von Jung zu Alt belastet. Die BVG-Reform 2024 korrigiert diese Ungerechtigkeit und stellt sicher, dass jüngere Arbeitnehmende fair für ihre eigene Altersvorsorge sparen können. Zudem fördert die Reform flexibles Arbeiten und Teilzeitarbeit, sodass die berufliche Vorsorge besser an die moderne Arbeitswelt angepasst wird.

Das Wichtigste auf einen Blick für jüngere Arbeitnehmende

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Zwei schwarze Pfeile auf weissem Hintergrund, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen.

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Erwerbstätige sind heute zu hoch belastet


Das Rentenversprechen in der 2. Säule hält mit der steigenden Lebenserwartung nicht mehr mit. Deshalb kommt es immer wieder zur Umverteilung von Erwerbstätigen zu bereits pensionierten Menschen. 



Mit der Senkung des sogenannten Umwandlungssatzes von 6,8 % auf 6 % wird das endlich gestoppt und der Generationenvertrag wieder hergestellt. Dennoch werden bestehende Renten nicht angerührt!

Quelle: Bundesamt für Statistik, https://www.bfs.admin.ch/asset/de/27225309

Senkung des Umwandlungssatzes - ist das wirklich schlimm?


Nein, die allermeisten Angestellten betrifft das nicht wirklich. Nach Berechnungen des Bundes sind sogar bloss 15 % der heute Erwerbstätigen im Alter theoretisch (!) betroffen.


➜ Weshalb das so ist, lesen Sie hier.

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2. Säule wird endlich für die nächste Generation gesichert


Die BVG-Reform wird etwa 359'000 Personen eine höhere Rente bringen. Davon sind etwa 275'000 Frauen. All diese Personen werden im Alter nicht nur von ihrem eigenen Ersparten, sondern auch von den obligatorischen Beiträgen ihrer Arbeitgeber profitieren.


Dank der Modernisierung der beruflichen Vorsorge sind die Renten auch der nächsten Generation gesichert.

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Nach der AHV-Abstimmung auch die jüngere Generation entlasten


Diesen Frühling sagten 58.2 % Ja zum Ausbau der AHV (13. Rente). Dieser Ausbau der AHV wird zu einem grossen Teil von den aktiv Erwerbstätigen bezahlt. Je jünger jemand ist, desto länger zahlt er oder sie mehr in die AHV ein als jene, die kurz vor der Rente stehen oder bereits pensioniert sind.


Das war der Entscheid des Schweizer Volkes. Gemäss einer Umfrage von Tamedia haben 80 % der über 65-Jährigen Ja gestimmt. Bei den 18- bis 34-Jährigen waren es halb so viele, die Ja stimmten, also 40 %. Die Mehrbelastung der jüngeren Generation sollte mit einem Ja zur BVG-Reform aufgefangen werden, damit die 2. Säule auch für die Zukunft gesichert ist.

Teilzeit arbeiten wird durch die BVG-Reform nicht mehr bestraft


Viele junge Angestellte arbeiten zum Start ihrer beruflichen Laufbahn zuerst Teilzeit, manchmal auch in verschiedenen Jobs. Im heutigen BVG aber werden sie "bestraft", weil sie mit entsprechend tiefen Löhnen unter Umständen nicht in den Genuss von Leistungen der Pensionskassen kommen können und den Einstieg ab 25 in die BVG-Vorsorge nicht schaffen.


Das heisst auch, dass ihre Arbeitgeber nichts bezahlen müssen für ihre Altersvorsorge. Dank der BVG-Reform können auch Teilzeitarbeitende eher und früher eine Altersvorsorge in der 2. Säule aufbauen. Dies, weil die sogenannte Eintrittsschwelle und der sogenannte Koordinationsabzug gesenkt werden.


➜ Was diese Begriffe genau bedeuten, lesen Sie hier.

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Flexibleres Berufsleben wird unterstützt


Immer mehr Menschen arbeiten selbständig in eigenen Projekten und dazu als Teilzeitbeschäftigte bei einem Arbeitgeber. Das bisherige BVG-System straft unter Umständen einen solchen Lebensentwurf ab, wegen der zu hohen Hürden für den Einritt in eine Pensionskasse (Eintrittsschwelle) und dem hoch angesetzten Koordinationsabzug.


So kommen insbesondere flexibel arbeitende Menschen nicht immer zu einer guten Rente in der 2. Säule; ihre Vorsorge ist weniger gut, als dass sie sein könnte. Die BVG-Reform will das verbessern.

Tiefe Einkommen werden bessergestellt


Auch Menschen, deren Lebensentwurf – zum Beispiel wegen Kindern – nur eine beschränkte bezahlte Arbeit vorsieht, profitieren von der BVG-Reform: Der sogenannte Koordinationsabzug ist heute für alle bei 25'725 Franken festgesetzt. So viel wird von einem Jahreslohn abgezogen, bevor dieser überhaupt für eine Pensionskasse in Frage kommt. Man kann sich vorstellen, was das für tiefe Einkommen heisst: Ihre Rente aus den Pensionskassen fällt bescheiden aus.


Dank der BVG-Reform beträgt dieser Koordinationsabzug neu für alle einfach 20 % des Einkommens. Die Folge ist, dass gerade bei tiefen Einkommen ein viel höherer Lohnanteil der Pensionskasse zugerechnet wird. Was wiederum eine höhere Rente im Alter bedeutet – oder bei Invalidität. 


Obwohl bereits heute viele Pensionskassen den Koordinationsabzug tiefer ansetzen als die 25'725 Franken oder sogar im Sinne der Versicherten ganz darauf verzichten, können von diesem Teil der Reform noch immer über 900'000 Menschen profitieren!

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